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Zugelassene Beschichtungsbetriebe gemäß DBS 918340 

Auflistung zugelassener Beschichtungsbetriebe, die die Zulassungskriterien gemäß DBS 918340 erfüllen. Alle 2 Jahre müssen sich die Beschichter durch ein unabhängiges Prüfinstitut überwachen lassen. Bei der Beschichterzulassung wird zwischen Innen- und Außenbereichsbeschichtung und den Substraten Aluminium und Stahl unterschieden. Dabei werden bei den Vor-Ort-Inspektionen auch Beschichtungsproben (Prüfbleche) genommen, um im Anschluss die jeweilige Zulassung zu verifizieren.

QIB-Betriebe erfüllen mit der Beanspruchungsgruppe II die Anforderungen für den Innenbereich, mit der Beanspruchungsgruppe IV für den Außenbereich. 

Profitieren Sie von unserem Know How – als Mitglied in der QIB

Der Weg zum QIB Zertifikat

Jeder Industriebeschichter kann eine QIB-Lizenz beantragen, soweit er über eine prozesssichere chemische Vorbehandlung bzw. eine mechanische Vorbehandlung verfügt. Der Antrag ist schriftlich (Aufnahmeantrag) an die Qualitätsgemeinschaft Industriebeschichtung e.V. zu richten.

Ein QIB-Lizenznehmer kann das/die Qualitätszeichen für eines oder mehrere QIB-Beschichtungssysteme erhalten. In der Lizenzurkunde wird angegeben, für welche Systeme er seine QIB-Lizenz erhalten hat und welche Beanspruchungsgruppen mit diesen Systemen erreicht werden können.

QIB-Beschichtungssysteme gelten nicht für höhere Beanspruchungsgruppen als die in der Lizenz angegebenen. Aber sie gelten für niedrigere Beanspruchungsgruppen, die durch das gleiche Beschichtungssystem abgedeckt sind.
Es können im Betrieb mehrere Beschichtungslinien geprüft werden. Eine Beschichtungslinie besteht mindestens aus der chemischen Vorbehandlung mit dem Haftwassertrockner und/oder mechanischen Vorbehandlung, der Pulverbeschichtungskabine und dem Einbrennofen. Als weitere Anlage im Sinne der QIB gilt, wenn diese autark zur ersten betrieben werden kann. So kann eine Linie aus mehreren Vorbehandlungen, mehreren Beschichtungskabinen und mehreren Einbrennöfen bestehen. Die geprüften Beschichtungslinien werden in der Lizenz angegeben.

Geltungsbereich:

Das QIB Qualitätszeichen kann für unterschiedliche Anwendungen ausgestellt werden:

  •    Pulverbeschichtung 
  •    Kathodische Tauchlackierung
  •    KTL + Pulverbeschichtung 
  •    Flüssigbeschichtung
  •    Flüssigbeschichtung in der Schienenfahrzeugindustrie

Welche Lizenzierung passt zu Ihrem Betrieb? 

QIB Zertifizierung erfüllt zusätzliche Zulassungen

  •    DBS 918340
  •    EN 1090
  •    DIN 55633
  •    DIN 55634
  •    QUALISTEELCOAT

Sollten Sie Interesse an einer der aufgelisteten Zulassungen haben, können Sie sich gerne an die Geschäftsstelle der QIB wenden. Wir werden Sie gerne im Zulassungsverfahren sowohl für Lacksysteme als auch für Beschichter beraten und mit Ihnen die notwendigen Schritte für eine erfolgreiche Umsetzung planen.

Der Zertifizierungs-
prozess

Vor der Erteilung einer Lizenz muss eine Erstprüfung durchgeführt werden. Die Prüfung wird durch ein unabhängiges Prüfinstitut auf Grundlage der Qualitätsvorschriften und des offiziellen QIB-Prüfberichts durchgeführt. Die Prüfung umfasst folgende Punkte:

Der Ablauf einer Zertifizierung für die QIB beginnt mit der Beantragung einer QIB-Lizenz. Mit dem Antrag wird der Betrieb zum Aufnahmekandidaten. Die Erstprüfung zur Erlangung des Qualitätszeichens umfasst eine Betriebsprüfung mit Probenentnahme und eine Vor-Ort-Prüfung. 

Für den Aufnahmekandidat ist es wichtig, sich im Vorfeld für die Erstprüfung gut vorzubereiten. Dazu gehört die Anschaffung der erforderlichen Messegeräte sowie entsprechender Laborausstattung. Neben der Anschaffung sind die Eigenkontrollmaßnahmen im Betrieb etabliert und dokumentiert. Bei Fragen diesbezüglich stellen wir Ihnen gerne Informationsmaterial zur Verfügung. 

Nach der Erstprüfung vor Ort verfasst das Institut einen anonymisierten Prüfbericht an die Technische Kommission der QIB. Sind alle Anforderungen erfüllt, wird der Aufnahmekandidat zum ordentlichen Mitglied der QIB und darf das Qualitätszeichen verwenden.

Nach erfolgreicher Zertifizierung ist der Qualitätszeicheninhaber verpflichtet, eine kontinuierliche Eigenüberwachung/-kontrolle nach den QIB Qualitätsbestimmungen durchzuführen. Einmal im Jahr wird ein Inspektor von einem unabhängigen Prüfinstitut beauftragt, die Qualität im Betrieb vor Ort zu überprüfen und Probekörper für die Korrosionsprüfungen im Labor zu entnehmen. 

Egal, ob bei Erst- oder Routineprüfungen: Stellt die Technische Kommission Mängel fest, muss innerhalb einer vorgegebenen Frist nachgebessert werden. Kommt der Dienstleister dieser Pflicht nicht nach, droht eine Nachprüfung. Bei schweren Verstößen ist auch der Entzug des Qualitätszeichens möglich.

Interesse an einer QIB Mitgliedschaft? 
Schreiben Sie uns gerne eine E-Mail mit Ihren Fragen über unser Kontaktformular

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